Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Erster Jahrgang. 1840. (1)

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schieht, besonders wie ein tüchtiger Mörtel, Cement und Wasserlin 
zu bereiten istz 
K) Worin die policeilichen Verordnungen rücksichtlich feuersicherer Bauam 
bestehen. 
)) Fragen über Fälle, we die Maurerarbeiten mit den Zimmerarbeittn 
collidiren, wie bei Vertrumpfungen, Legung der Fußböden über Ge 
wölbe rc. 
m) Nach angegebenem Maaß und Zweck ist ein massives Gebäude mit 
oder ohne Souterrain, Treppen, Gewölben kc. im Grund-, Auf- 
und Durchschnittriß sauber und richtig zu zeichnen und auszuarbeiten- 
n) Ueber dies Gebäude ist ein Kostenanschlag des Materials und Arbeibs 
lohns für Maurerarbeit zu fertigen. 
II. Beim Jimmerhandwerk: 
a) Woran die gute Beschaffenheit des Holzes unter den verschiedenen vor- 
kommenden Umständen zu erkennen, und was in Absicht des Fällens 
des Holzes und seiner Dauer zu bemerken ist. 
Wie die Construchion eines liegenden Bohlen-- und Balkenrostes, eines 
Mahlrostes, einer Spundwand tc. geschchen müsse. 
Worin die Einrichtung der einfachsten Maschinen zur Ausschöpfung des 
Wassers besteht. 
Wie gewöhnliche und gesprengte Wände verbunden werden. 
Ai sich die einfachsten Verbindungsarten der einzelnen Verbandstücke 
von einander unterscheiden und wie sie aussehen, z. B. das Verkäu 
men, Blatten, Versezen, Verzapfen, Verzahnen, Verdübeln r. 
Wee diese Verbindungsarten bei Vertrumpfungen, Verschwellungem 
Abschifftungen, bei Trägern und Unkerzügen auszuführen sind. 
Wie Treppen, Dachverbände, Glockenstühle, Thürme rc. ausgeführ 
werden, desgleichen wie Schleußenkhore, Schleußendrempel und Erd' 
anker zu verbinden sind. 
h) Wie Reparaturen bei abgefaulten Balkenköpfen, Brückenjochen, Um 
terschwellen der Gebäude 2c. auszuführen sind. 
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