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wenn dieselbe in nalura nicht gewãhrt wird, außer der, in den neuen Münzfuß
umgerechneten, Summe noch das Agio, welches die bedungene Münzso#e am
Verfallcage nach dem Leipziger Courszeltel hat, vergüten.
9.
S. 9.
Das Verhaͤltniß der zeither in Unserm Fũrstenthume gangbaren Waͤhrungen
uu dem 241 Guldenfuß wird folgendermaßen festgesetzt:
) die Umrechnung des 14 Thaler-oder 21 Guldenfusses (des Preusjischen
Courants) in den 241 Guldenfuh geschieht in Uebereinstimmung mit dem
Verhältnisse des innern Werihs (Metallgehalts) der in diesen beiden Fü-
ßen ausgeprägten gröbern Münzen dergestalt, daß 4 Thaler des 14
Thalerfußes gleichgerechnet werden 7 Gulden des 241 Guldenfußes;
2) das Conventionsgeld und die auf diesen Münzfug sich gründenden ver-
schiedenen Course nach Speciesthalern oder Kopfstücken werden in den
241 Guldenfus so umgerechnet, daß 1 Thaler Conventionsgeld 1 Fl.
48 kr. beträgt, ein Speciesthaler 2 Fl. 24 kr. Demgemäß sind
1. Rthlr. nach Species zu 32 gl. = 1 Fl. 48 kr. — Hllr. im 247 Fl. duß
1 Rthlr. — — — 33 gI.= 1 Fl. 44 kr. 5 Hllt. —
1 Nhlr. — — — 34 gl.= 1 l. 41 kr. 5% H. — — —
1 Nhhlr. — — — 35 910.-— 1 Fl. 38 kr. 522 Hllr. — — —
1 Ahlr. — — — 36 90= 1 Fl., 36 kr. — — — — —
oder
5 Ntehr. — — 32 gl.-— 9 Fl. — — — — —
55 Rehlr. — — 33 90.— 96 F. — — — — —
85. Nhir. — — 34 90.= 144 . — — — — —
175 Rehlr. — — 35 gl.= 288 Fl. — — — — —
5 Nthir. — — 655.91.— 8 Fl. — — —
3) Der Werth der Kronthaler soll im 241 Guidenfuß wurchuen zu 2 #e
42 kr., derjenige der Laubthaler (Ducatons) dagegen nach dem Frankfur--
ker Courszeltel jederzeit berechnet, und hiernach sollen die verschiedenen
Course nach Kron= und Laubthalern (Ducakons) reducirt werden.
Bei den sub 4. 2. und 3. erwähnten Reductionen werden die beigefüg-
ten Tabellen und zwar zu 1. die Tabelle sub C., zu 2. die Tabellen
sub D. E. F. G. und II., zu 3. rücksichtlich der Kronthaler die Tabelle
sub I. als Hülfsmittel dienen.
Die bei Umrechnung der sub 1. 2. und 3. aufgeführten Währungen