1 vorigen Frau einen Leichenstein legen ließet, vielleicht bliebe s
ie außen.
Er bestellte am Freitage die Maurer und läßt ihn legen und sagt:
Nun habe ich meine Alte fein eingeschwert, sie wird nicht wieder-
kommen, der Teufel müßte sie denn heraus führen. Er nimmt die
Maurer mit sich nach Hause, ißt und trinkt mit ihnen, bestellt einen
Boten, der morgens frühe soll weglaufen, gehet zu Bette, und das
Gesinde liegt vor der Kammerthür. Zur Mitternacht kommt ein Ge-
spenst in die Stube, sucht erst in den Registern und blättert darin,
darnach rauschet es über das Gesindebette weg, kam in die Kammer
und würgte den Mann. Früh kam der bestellte Bote und wartete zwei
Stunden; das Gesinde hieß ihn anpochen, rufen und gar hinausgehen,
da findet er ihn tot. Und dieser Mann hat sich nach dem Tode gleich-
falls sehen lassen.
58. Eine gespenstische Frau in Joachimsthal wird zur Ruhe
gebracht.
(Lehmann, Hist. Schauplatz, S. 946.)
In Joachimsthal hat sichs begeben, daß ein Gespenst in Gestalt
einer daselbst verstorbenen Frau immer in ihres hinterlassenen Mannes
Haus kam und ihn bei Tag und Nacht beunruhigte. Der Witwer
klagte seine Not dem Pfarrer und bat, ob er nicht gegen Mittag zu
ihm kommen und wider den Geist beistehen möchte. Der Pfarrer kam
endlich auf des Mannes inständiges Bitten, und da erschien die ge-
spenstische Frau gleich am Mittage in ihrem Todeshabit, wie sie im
Sarg war beschicket worden. Der Pfarrer redete den Geist getrost an
und fragte ihn, was er hier im Hause zu schaffen habe. Das Ge-
spenst sagte: Ich habe eine Kette verborgen, die liegt da und da ver-
graben; ebenso fürchte ich auch, mein Mann möchte eine Person in
der Nachbarschaft heiraten, mit der ich nicht kann zufrieden sein, darum
kann ich auch im Grabe nicht ruhen. Der Pfarrer aber verwies dem
Teufel seine Bosheit und trieb ihn mit Gottes Wort so weit, daß er
keine Ausflucht mehr hatte, sondern es verschwand die gespenstische Ge-
stalt allmählich und ließ endlich an der Stelle, da sie gestanden, eine
Hand voll Asche übrig. Sie ist auch von der Zeit an nicht wieder ge-
sehen worden.
59. Eine Verstorbene verhilft ihrer Schwester zu ihrem Rechte.
(Lehmann, Hist. Schauplatz, S. 947.)
Im Jahre 1694 hat sich im September in einem Bergstädtchen
zugetragen, daß eines Fleischhackers Frau vier Wochen nach ihrem Be-
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