116 1841.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Wei-
mar-Eisenach,
Seine Herzoglice Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Mei-
nin
Seine #chogliche Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Al-
tenburg,
Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Co-=
burg und Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders-
hausen,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Sinie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß-Schleitz, und
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß-Lobenstein und Ebers.
dorf: «
den Großherzoglich Saͤchsischen Geheimen Legationsrath Ottokar Thon,
Ritter des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen
Falken, des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus-Ordens, des
Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens III. Klasse, des Civil=
Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone und des König-
lich Süächsischen Eivil-Verdienst-Ordens, und Commandeur II. Klasse
des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen böwen;
Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog von Nassau:
Höchst Ihren Geheimen Rath und Regierungs-Director Wilhelm
Magdeburg, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Or-
dens U. Klasse und Commandeur I. Klasse des Herzeglich Sachsen-
Ernestinischen Haus-Ordens;
der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Senator Eduard Franz Souchay, Doctor beider Rechte, Ritter
des. Civil-Verdienst-Ordens der Königlich -Bayerischen Krone,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratification, folgen-
der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Die Fortdauer des Zoll= und Handels-Vereins wird vorläufig auf wei-
tere zwölf Jahre, vom Isten Janugr 1842. anfangend, also bis zum letzten.