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DXXIII. Vertrag.
zwischen
Preußen, Sachsen und den zu dem Thüringischen Zoll= und
Handels-Vereine verbundenen Staaten,
wegen Fortsetzung der Verträge vom 30. März und 11. Mai 1833.
über
die gleiche Besteucrung innerer Eezeugnisse.
vom Zten Mai 1841.
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von
Sachsen, und die außer Sr. Majestät dem Könige von Preußen noch bei dem
Thüringischen Zoll und Handelsrereine betheiligten Souveraine sind überein-
gekemmen, gleichzeitig mit den zwischen den Gliedern des Gesammt-Zoll- und
Hamdelsvereins wegen dessen Fortsetzung eingeleiteten Verhandlungen auch be-
sondere Unterhandlungen in Beziehung auf die Fortsetzung der zwischen Ihnen
bestehenden Verträge vom Zosien März und 11ten Mai 1833. wegen gleicher
Besieuerung innerer Erzeugnisse, eröffnen zu lassen. Demgemöäß ist von den
ernannten Bevollmächtigten, nämlich .
Seiner Majestät des Könige von Preußen:
Allerhöchst Ihrem Geheimen Legatiensrath Ernst Michaelis, Ritter
des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mie der
Schleife, Offizier der französischen Ehrenlegion, Kommandeur des Civil-
Verdienstordend der Königlich Bayerischen Krone, Nitter des Königlich
Scchsischen Civil-Verdienstordens, Kommenthur des Ordens der
Königlich Württembergischen Krone, Kommandeur des Grohherzoglich
Badischen Ordens vom Zähringer Söwen, Kommandeur zweiter Klasse
des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen und