17t.
Abgabeusätze Fur
nach dem
Maaßstab 14.-Thaler-Fuß nach dem Tara
« itdEt » wird vergütet
Benennung der Gegenstände, der e 219-Gulden-us. i5
in 30tet und 24#bel#, vom Zentner
Verzollung. beim beim „
. U-
Eingang. Ausgang.Eingang. Ausgang. Brutto-Gewicht
Kunr un. -—— Pfund.
c) Einfarbiges oder weißes Fayance oder
Steingut, irdene Pfeisen 1 Zentr.5 . 18 451.1.
d) Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes vder ver 22 in Kisten.
silbertes Favance oder Steingut. 1 Zentr.100 . 1703 in Kärben.
e) Porzellan, weißes ½ 1 Zent#1l .. 117130 ..
s) Porzellan, farbiges, und weißes mit farbi-
gen Streifen, auch dergleichen mit Malerel 1
oder Vergoldunng ... 1 Zentr.255 45 3 in
g) Fayance, Steingut und anderes Erdgeschirr,
auch weißes Porzellan und Email in Ver-
bindung mit unedlen Metallen 1 Zent.10 . . 1171301 . .
h) Dergleichen in Verbindung mit Gold, Sil
ber, Platina, Semilor und anderen feinen · 3 in Kislen.
Metallgemischen, ingleichen alles übrige in Körben.
Porzellan in Verbindung mit edlen oder
unedlen Metalllen Zentr. 0 .. 1871301.
Vieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel. . 1 Stuck 110 92 20
4
b) Ochsen und Stirer 1 Stück. H88 45
Anmerk. Pferde und andere rorgenannte Thiere sind
cuerfrei, wenn aus dem Gebrauche, der von
hnen beim Eingang gemacht wird, über-
zeugend hervorgeht, daß sie als Zug—- oder
Lastthiere zum Angespanm eines Reise= oder
Frachtwagens gehören, oder zum Waaren-
tragen dienen, oder die Pferde von Reisen-
den zu ihrem Fortkommen geritten werden
müssen.
Fohlen, welche der Mutter solgen, gehen
frei ein.
c) Küühe 1 Stück. 3 515.
d) Rinder (Jungvich) 1 Stückl224.. 983 830
e) Schweine (ausgenommen Spanferkel):
1. gemästtee 1 Stück. l " 1 45 o ·
2. mager 1 4 ä 110 r *
ßbSLHämmelm 1 Stüc“
4
6) Anderes Schafpieh, Zlegen, Kaͤlber und
Spanferkel . ... ....... .. 1 Stuck.. 5 . . 1. 11731 .
Anmerk. Auf der Grenzlinie von Oeniesenthal in :)
Sachsen bis Schusterinsel in Baden werden
1) Stiere, Kühe und Rinder zur Nach-
zucht,
2) magere Ochsen für Grenzbewohner,
in einzelnen Stücken und nicht zum Handel
bestimmt, auf obrigkeitliche, den Einbrin-
gern zu ertheilende Bescheinigungen gegen
ein Viertel der obigen Tarissätze eingelassen.
Wachsleinwand, Wachsmounsselin,
Wachstaft, Wachswaaren:
a) Grobe unbedruckte WachsleinwandZentr. ? 330te.
b) Alle andere Gattungen, ingleichen Wachs- dn Lalte.
mousselin, Wachstaft und Malertuch. Zentr. 8889 1 en.
J) Feine bossirte Wachswaaren 1r.10 . . 117 * 0 . Kises.