Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dritter Jahrgang. 1842. (3)

  
  
17t. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Abgabeusätze Fur 
nach dem 
Maaßstab 14.-Thaler-Fuß nach dem Tara 
« itdEt » wird vergütet 
Benennung der Gegenstände, der e 219-Gulden-us. i5 
in 30tet und 24#bel#, vom Zentner 
Verzollung. beim beim „ 
. U- 
Eingang. Ausgang.Eingang. Ausgang. Brutto-Gewicht 
Kunr un. -—— Pfund. 
c) Einfarbiges oder weißes Fayance oder 
Steingut, irdene Pfeisen 1 Zentr.5 . 18 451.1. 
d) Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes vder ver 22 in Kisten. 
silbertes Favance oder Steingut. 1 Zentr.100 . 1703 in Kärben. 
e) Porzellan, weißes ½ 1 Zent#1l .. 117130 .. 
s) Porzellan, farbiges, und weißes mit farbi- 
gen Streifen, auch dergleichen mit Malerel 1 
oder Vergoldunng ... 1 Zentr.255 45 3 in 
g) Fayance, Steingut und anderes Erdgeschirr, 
auch weißes Porzellan und Email in Ver- 
bindung mit unedlen Metallen 1 Zent.10 . . 1171301 . . 
h) Dergleichen in Verbindung mit Gold, Sil 
ber, Platina, Semilor und anderen feinen · 3 in Kislen. 
Metallgemischen, ingleichen alles übrige in Körben. 
Porzellan in Verbindung mit edlen oder 
unedlen Metalllen Zentr. 0 .. 1871301. 
Vieh: 
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel. . 1 Stuck 110 92 20 
4 
b) Ochsen und Stirer 1 Stück. H88 45 
Anmerk. Pferde und andere rorgenannte Thiere sind 
cuerfrei, wenn aus dem Gebrauche, der von 
hnen beim Eingang gemacht wird, über- 
zeugend hervorgeht, daß sie als Zug—- oder 
Lastthiere zum Angespanm eines Reise= oder 
Frachtwagens gehören, oder zum Waaren- 
tragen dienen, oder die Pferde von Reisen- 
den zu ihrem Fortkommen geritten werden 
müssen. 
Fohlen, welche der Mutter solgen, gehen 
frei ein. 
c) Küühe 1 Stück. 3 515. 
d) Rinder (Jungvich) 1 Stückl224.. 983 830 
e) Schweine (ausgenommen Spanferkel): 
1. gemästtee 1 Stück. l " 1 45 o · 
2. mager 1 4 ä 110 r * 
ßbSLHämmelm 1 Stüc“ 
4 
6) Anderes Schafpieh, Zlegen, Kaͤlber und 
Spanferkel . ... ....... .. 1 Stuck.. 5 . . 1. 11731 . 
Anmerk. Auf der Grenzlinie von Oeniesenthal in :) 
Sachsen bis Schusterinsel in Baden werden 
1) Stiere, Kühe und Rinder zur Nach- 
zucht, 
2) magere Ochsen für Grenzbewohner, 
in einzelnen Stücken und nicht zum Handel 
bestimmt, auf obrigkeitliche, den Einbrin- 
gern zu ertheilende Bescheinigungen gegen 
ein Viertel der obigen Tarissätze eingelassen. 
Wachsleinwand, Wachsmounsselin, 
Wachstaft, Wachswaaren: 
a) Grobe unbedruckte WachsleinwandZentr. ? 330te. 
b) Alle andere Gattungen, ingleichen Wachs- dn Lalte. 
mousselin, Wachstaft und Malertuch. Zentr. 8889 1 en. 
J) Feine bossirte Wachswaaren 1r.10 . . 117 * 0 . Kises. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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