1842.
verbundenen Verlust wird der Centner zu 100 Pfund, das Pfund Civil-
Gewicht zu 15 Unzen, das Pfund Medizinal-Gewicht mithin zu
11| Unzen berechnet, und das Minimum eines Preiseo auf drei Pfennige
festgeset. Dagegen findet von der Unze ab, eine solche Vergütigung
für den Diopensations-Verlust nicht ferner statt; e wird daher die
Unze in der üblichen Weise zu 8 Drachmen, die Drachme zu 9 Seru-
peln, der Serupel zu 20 Gran, die Drachme also zu 60 Gran
berechnet. Aus Obigem folgt zugleich, daß bei Arzneien, für welche
der Unz-Preis in der Tare auogeworfen ist, mit 15 Unzen Civil=
oder 111 Unzen Medizinal-Gewicht der Preis deo ganzen Pfundes
eintritt. Wenn demnach 1 Unze 1 Sgr. 8 Pfennige kostet, so kosten
114 unzen 18 Sgr. 0 Hf.z eben so viel kosten 12 Unzen, und jede
Menge, welche zwischen 111 und 12 Unzen liegt. Wird über 1 HPfd.,
z. B. 20 Unzen verschrieben, so geschieht die Berechnung nach folgendem
Ansatze: 12 Unzen kosten 18 Sgr. 9 Pf.; es kosten also 20 Unzen
31 Sgr. a Pf. #
3) Von denjenigen Flüssigkeiten, welche in der Tare mit einem (°) bezeichnet
sind, werden 27, von allen übrigen 32 Tropfen auf den Serupel berechnet.
1) In allen solchen Fällen, in denen Wasser zur Anfertigung einer Arznei
verschrieben wird, deren Bereitung eine Filtration oder Colirung erfor-
dert, findet der in der Tare ausgeworfene Preis für Auua ültrata
keine Anwendung.
5) In allen Fällen, wo auf dem Recepte bestimmte, auf die Tare Bezug
habende Angaben fehlen, müssen diese durch eine Bemerkung des Apo-
thekers ergänzt werden. Wenn daher z. B. zu einem geistigen Infuso
zu 6 Unzen Colatur 8 Unzen Wein oder Weingeist genommen sind,
oder bei einer Pillen-Masse eine dem Apotheker anheim gestellte Menge
irgend eines Mittelo zugesett werden, so muß dieses auf dem Recepte
genau bemerkt werden.
Bei allen auf Recepten vorkommenden, in der Taxe nicht befindlichen
Arzneimitteln wird der Preio ähnlicher in derselben enthaltener zur
Norm genommen, und das Arzneimittel, nach welchem die Festletzung
des Preises erfolgt ist, auf dem Recepte bemerkt.
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