Geletzlammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg- Rudolstadt.
Erstes Ktüch vom Jahr 1843.
3 I. Veanmtmachung
des Fürstlichen Geheimen-Rathö-Cellegium, die erweiterten Abfertigungs-
befugnisse der Uebergangsstelle zu Nömhild betreffend,
d.# d. 21. Dechr. 1842.
Da vom 1. Januar 1843 ab der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Ue-
bergangsstelle zu Römhild die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von
Uebergangoscheinen, sowie zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuer-
vergütung nach Baiern ausgehenden Branntweins von dem Herzoglich Sachsi-
schen Landesministerium in Meiningen ertheilt worden ist, so wird solches unter
Zurückbeziehung auf die Bekanntmackungen vom 15. und 21. December v. Jah-
116 6 CGeseesammlung 1841. Nr. XXXI. und XXXI..) zur öffentlichen Kenntniß
gebra
##s ben 21. Decmber 1842.
Fürstl. Schwarzburg. Geheime- „Maths- Collegium.
(gez.) Witzleben
II. Bekanntmachung
der Fürstl. Regierung vom 28. Drchr. 1842, die anderweite Regulirung
der Eutferung der Poststation wichen Blankenhain
und Stodtiim betreffend.
Da durch den neuen Chausseebau von Blankenhain nach Tannrode die
Straße von dem erstgenannten Orte nach Stadtilm kürzer und bequemer ge-
worden, so ist mit höchster Genehmigung bestimmt worden, daß die Entfernung
Füörlil. Schw. Rudolst. Gelthiammlung. IV.