Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfter Jahrgang. 1844. (5)

30 1844. 
  
18) Todtenbesichtigung oder Todtenschau mit oder ohne 
Ausfüllung eines Todtenscheines 
19) Für jeden zur Kur eines auewieti Kranken ribi 
en Brief 
20) d * sistenz ines 7 bei einer ai 
21) Fn ie ean eines Arzten „ blos als Atzt , bei 
einer Geburt 
a) bei Tage. 
b) bei Nacht. . 
22) Fuͤr Bewohnung einer * 
a) ohne Bericht 
b) mit Bericht . 
U)FurdceJmpfungt-ider algemeinen Zeit der ttt 
pockeneinimpfung 
(Wobei der Akt der Revision und das uUnter 
schreiben berechnet wird) 
(Außer der allgemeinen Zeit der Impfung wer- 
den zugleich die Besuche berechnet) 
24) Zuͤr das Schreiben eines Impfscheines nebst Unter- 
suchung der Blatternarben 
II. Taxe 
für die Medicinalcommissionen, für Physiker und die Apo- 
tbeker, welche zu gerichtlichen Fällen hinzugezogen wer- 
den, oder deren Stellvertreter. 
1) Für die ohne Section vorgenommene Besichtigung ei- 
nes Leichnams oder eines gefabrlic Verwundeten, inel. 
des Berichtes 
2) Für die Besichügung eines. heinams, mit Sdciion 
  
  
I. Classe.] . Elasse. 
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1908..— 
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