Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfter Jahrgang. 1844. (5)

44 1844. 
  
19) Fier de Anfertigung und Einsetzung eines künstlichen 
Zahneess 
20) o mehrere zugleich angefertigt und eingeset, „ 
so wird für jeden der geringste Satz gerechnet. 
21) Für die Anferkigung eines ganzen künstlichen Gebisses 
Das zweite Mal der geringste Satz. 
23) Für eine neue Befestigung eines künstlichen Zahns, so 
wie für die Befestigung eines lockern Zahns 
23) Das Gold zur Ausfüllung oder Befestigung eines 
Zahns, zur Bildung eine5 künstlichen Zahngebisses, 
ist besonders zu berechnen. 
V. Taxe 
für die Geburtsbelfer. 
1) 7 eine gewöhnliche, natuͤrliche und leichte Entbin. 
2) dm- eine dergleichen Zwillingsgeburt . 
i)Fücemenaturltche,aberzdgeknde Entbindung, wor- 
über Tag und Nacht bingeht 
4) Für eine Fußgeburt oder eine in eine zusgebunrt ber 
wandelte Steißgeburt 
5) Für eine Zangengeburt. 
6) Für eine Wendung . 
VFukdteEntbmdungdukch Perforation . 
Sa)FürvenKatseksch-nttaneine-Lebenden, das Kind 
mag lebendig oder todt zur Welt kommen . 
b) Fuͤr dieselbe Operation an einer Verstorbenen 
9) Zuͤr die schwierige Herausfoͤrderung der Nachgeburt 
mehrere Stunden nach der Entbindung 
10) bur das Wegnehmen eines unreifen ovuli oder einer 
smo...... 
------- 
  
  
l.Clcsse.ll-Clqsse. 
3—5— 
25—40- 
—28—42 
2— 1— 
3 — 6— 
3 5— 
3— 5—21 
5—10 — 
6 12 
7—141 
12—1 
4—81— 
38 — 
1—– 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.