Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechster Jahrgang. 1845. (6)

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WVerordnung der Fürstl. Reglerung vom 25. Ap#il 1845, betreffend die Ab, 
änderung einlger in den Maurer- und Tüncher--Innungen enthallenen 
Bestimmunnenn 
Bekanntmachung des Fäürstl. Gehelmen-Naths-Colleglum vom 14. Mal 
1815, das der Kunsthandlung Artarla und Fontaine zu Mannhelm gnd- 
digst ertheilte Priolleglüm zum Schutze gegen den Nachßtich des in ih- 
rem Verlage erschelnenden Bildes unter dem Titel: „AMadonna deila 
2codkett“ von Antonso Allegri genannt Coreggio belresfend. 
Verordnung der Fürstl. Regierung d. d. 31. Mai 1845, betrefsend dle Dauer 
der Arbeitszeit der Maurer, Zimmerleute und Handarbeiter, die Bestim- 
mung der Zeit für das Frühstück und Vesperbrod, sowie das Verbot rück- 
sichtlich des Wehtragen der Aboige der .*# und sonsilgen Bau. Ma- 
terialien. s-- -- ------- 
Bekanntmachung der Fürstl. Reglerung vom 19. Juny 1845, betreffend das 
Verbot, mitkelst Circulars die Bewohner hiesiger Sun zu Unterstügun- 
den aubzufordern. EEIEIIIEIIIIIIIIIE 
Belanntmachung des Fürsil. Gcheimen · Raths - Colleglum, die von den süd- 
deurschen Münz-Vereins-Staaten am 27. März 1845 abgeschlossene 
Convention zur weiteren Ausbildung und eeüshondigng des süddeut- 
schen Münzweseno belreffend, d. d. 25. Juny 1885 
Bekanntmachung der Fürsil. Reglerung vom 20. N 1845, daß das in 
19. der Statuten des Begräbnit= Verelns der Gemeinden des Pfarr- 
spiels Oberhaln erwähnte Begräbnißgeld wegen anderer Forderungen als 
der Begräbniß-Kosten nicht in Anspruch genommen, auch nicht mit Ar- 
rest belegt werden drr.. 
Beanntwachung der Färstl. Regierung vom 2. July 1845, die Erwelterung 
90. des Forst= Straf= Gesetzes vom 30. December 1840 ent- 
wien Vesimamng wegen verbolenen Verkaufs von Leseholz betreffend. 
Bekanntmachung der Fürsil. Reglerung und der Fürstl. Landeshauptmann= 
schast in Berreff des Beschlusses der deutschen Bundesversammlung vom 
19. Juny 1845, wegen des Schutzes von Werken der Mischa, u 
8 *W Nachdruck und unbefugte Nachbildung, d. d. B. 
July * „r„ „ „ „ „2r2 ist- 
Verokdmsaq bekFükliLRegiemngvomiL August 1845, das Verbot und 
die Bestrafung des Einsangens der Singvögel und Spechte, des Aus- 
nehmens und Zerstören## rr Vogelnester, sowie des Einsammelns der 
Amelsen-Eier und des Wegschleßens der 27- mit Blatrꝛobren be- 
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