A
Benennung der Gegenstände.
Verzollung.
73
Abgabeusätze
Maaßstab
der "
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
des Thalers
in 30stel, und 2##L),
beim
Sar
Ke#tr.]) (ZSr.
—
Eingang.
Wtkr.
Ausgang.
Igr.
g r.
nach dem
Für
Tara
244 = Gulden-FuPß, wird vergütet
beim
——— ——
Eingang. Ausgang.
NI. 4 Tkr.
» Fl. Ir.
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
) Harze aller Gattung, europäische und außer—
europäische, roh und gereinigt . . ..
m) Mineralwasser, natürliches, in Flaschen oder
Krügen "4 e 2 · · · 4 " " *
n) Salpeter, gereinigter und ungereintgter, auch
salpetersaures Natron . .. ..
0) Salzsäure und Schwefelsäure
p) Schwesfe
0) Terpentin und Terpentinöl (Kiendl)
Anmerk. Die allgemeine Eingangsabgabe tragen:
1) rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier= und
und Pflanzenreichs zum Gewerbe= und Me-
dizinalgebrauche, die nicht besondees höher
oder niedriger besteuert sind, insbesondere
auch anderswo nicht genannte, außer eu-
ropdische Tischlerhölzer;
2) ungereinigtes schwefelsaures Natron.
6Eisen und Stahl:
a) Roheisen aller Artz altes Brucheisen, enur
feile, Hammerschllg
b) Geschmiedetes und gewalztes Eisen (mit Aus-
nahme des faconirten) in Stäben von 1 Qua-
dratzoll Preußisch im Querschnitt und dar-
über; desgleichen Luppeneisen, Eisenbahn-
schienen, auch Roh= und Cementstahl, Guß.
und raffinirter Stahl... .
0) Geschmiedetes und gewalztes Eisen (mit Aus-
nahme des faconirten) in Stäben von weniger
als 1 Quadratzoll Preußisch im Querschnitt
4) Faconirtes Eisen in Stäben; desgleichen
Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von
Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen, u.
dergl.) roh vorgeschmiedet ist, in so fern der-
gleichen Bestandtheile einzeln einen Zentner
und darüber wiegen, auch Pflugschareneisen;
schwarzes Eisenblech, rohes Stahlblech, rohe
(unpolirte) Eisen= und Stahlplatten; Anker
so wie Anker und Schiffsketten
) Weißblech, gefirnißtes Eisenblech, polirtes
Stahlblech, polirte Eisen= und Stahlplatten,
Eisen= und Stahldraüt
Anm. 1. An den Zollgrenzen der Preußischen west-
lichen Provinzen, desgleichen von Bavern,
Württemberg, Baden, Kurhessen und Lu.
remburg sind die unter Pos. a. genannten
Gegenstände beim Ausgange zollfrei.
Von Rohstabl, seewárts von der Rufsi=
schen Grenze bis zur Weichselmündung
einschließlich eingehend, wird nur die all-
gemeine Eingangsabgate erhoben.
Gekneppertes Zameisen kann in Bapern
auf der Grenze von Hindelang bis Frei-
lassing zu dem Zollsatze von 11 Rthlr.
(2 fl. 374 kr.) pro Zentner eingehen.
4. Radkranzeisen zu Eisenbahnwagen wird
nach Pos. (. verzollt.
4
f) Eisen= und Stahlwaaren:
1. Ganz grobe Guswaaren in Oefen, Platten,
Gittern ꝛc.. .
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentrt.
1 Zentr. rei.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.1
5
1h
7r)
(0
5
ck)
10
G
10
G
10
(8)
15
(12)
15
(12)
S
7
(0)
1
S
frei.
35
15
13
9
st
2614
in Kisten.
in Karben.
10 in Fässern u. Kisten.
6 in Körben.
4 In Ballen.