Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenter Jahrgang. 1846. (7)

2 18 46. 
Einnahme. Ausgabe. 
## #r. 11 Bl. r. öll. 
Grundsteuer 07 50 7 Auswärtige Verhältnisse 9,979 39. 
Sporten. 20, 770 30 6 Justiz u. Verwaltung 17°8,167 11.6 
Ein-, Aus= upd. Durch-- Militaer. 4,700 21 . 
gangsabgcben „ 105, 05T 44 6 Zinsen 3, 322 57 6 
Branntweinsteuer u##s 44 & Entschlwigung der Frstl. 
Braumalzsteurrr 28,274 3 3 Caommer 1 300#1/1 45 1 
Wein= u. Tabackssteuer z 32 6 2s88,5412 6 
Reinertrag der Salzregie 27,.354 31. 
Erbschaftsabgabe * „ 9#½ 4 4. 
Zinsen - 305 34 7 
Hausirgelder u. s. r. 4,930 114 6 
Summo 208,000 55 
Die Goigoschulden, die sich am Soann. de5 Jahres 18288 noch auf 72,308 
Rehlr. 22 gl. oder = 126,098 Fl. C Kr. 2 Hll. beliefen, sind durch 
Naire d= von 20, 157 Fl. 26 r. 2 
aufi 100,540 Fl. 40 Xr. -Hll. vermindert worden. 
Außer obigen Rückzahlungen auf die Landesschuld sind 68,223 Fl. 28 Kr. 
6 Hll. aus den Ueberschüssen der Landescasse zu Chaussee-Neubauten verwendet 
worden, und hätten diese Ueberschüsse noch mehr betragen, wenn nicht verschiedene 
außerordentliche Ausgaben zu bestreiten gewesen waren, wohin unter andern der 
durch Bundeötagöbeschluß entstandene Mehraufwand für das Fürstl. Contingent 
und zum Bau der Bundesfestungen und die Ausgaben auf das Münzwesen zu 
rechnen sind. 
Der, den getreuen Ständen vorgelegte Voranschlag für die Jahre 1887 ist, 
abgesehen von dem Einflusse, den die mit denselben Stakt gehabten Berakhungen 
auf die Ausgaben dußern werden, in folgender Art aufzustellen gewesen: 
  
  
 
	        
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