1846. 541
Es soll alsbald zur Ratifikation vorgelegt und vie Auswechselung der Rati-
fications-Urkunden soll binnen drei Monaten in Carlsruhe bewirkt werden.
So geschehen Carlöruhe, den 21. Oktobec 1845.
Adolpb Georg Theodor Pochhammer. Grl e 4 v. Zabn.
(I. 8.)
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(L 8.)
Ludulg ae Gartorius. —iee A. G. Thb. Pochhammer.
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wegen Beschränkung des Rechts bezüglich der freien Wahl der
Wohnsibnahme der Advocaten, vom 21. August 1846.
Wir Friedrich Günther, von Gottes Gnaden, Fürst zu
Schwarzburg, Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leu-
tenberg und Blankenburg r. haben Uns, um dem biöher schon mehrfach vor-
gekemmenen Uebelstande, daß sich in einigen Amtöbezirken Unseres Fürsten-
thums eine zu große, in andern dagegen wieder eine zu geringe Anzahl der
practicirenden Advocaten befunden hat, abzuhelfen und in diesem Brtracht eine
den Bedürfnissen angemessene Vertheilung eintreten zu lassen, zu der gesetzlichen
Bestimmung bewegen gefunden, daß in Zukunft den angehenden oder auch
ihren Wehnsitz zu verändern gesonnenen Advocaten die Wahl desselben nicht
beliebig zu überlassen, sondern solcher nach dem Ermessen Unserer Fürstlichen
Regierung zu bestimmen ist.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Fürstlichen Insiegel.
So geschehen
Rudolstadt, den 21. August 1846.
(L. S.) Friedrich Günther,
F. z. S.