100 1847.
—
#
Minima ver, so sind sie mik 5 Kreuzer zu berechnen. Dagegen findet von der
Umze ab eind solche Vergütigung für den-Diopensations. Veslust nicht ferner
statt; es wird daher die Unze in der üblichen Weise zu B8 Drachmen, die
Drachme zu 3 Serupeln, der Serupel zu 20 Gran, die Drachme also zu 60
Gran berechnet. Aus Obigem folgt zugleich, daß bei Arzueien, für welche der
Unzpreio in der Tare ausgeworfen ist, mit 15 Unzen Civil, oder 111 Unzen
Modicinal, Gewicht der Preis des ganzen Pfundes eintritt. Wenn demnach
1 unze 4 Krenzer kesttt., so kosten 111 Unzen 45 Kreuzer; eben so viel kosten
12 Unzen, und jede Menge, welche Früschr 1I| und 12 Unzen liegt, Wird
über 1 Pfd., z. B. 20 Unzen verschrieben, so geschieht die Berechnung nach
folgendem Ansatze: 12 Unzen kesten 15 Kreuzer; es kosten also 20 Unzen 1 Fl.
15 TKr
Von denjenigen Flüssigkeiten, welche in der Tare mit einem Stern Ibezeich-
net sind, werden 27, von allen übrigen 32 Trepfen auf den Scrupel berechnet.
In allen Fällen, wo auf dem Recepte bestimmte, auf die Tare Bezug habende
Angaben fehlen, müssen diese durch eine Bemerkung des Apothekers ergänzt
werden. Wenn daher z. B. zu einem geistigen Insuso zu 6 Unzen Colatur 8
Unzen Wein oder Weingeist genommen sind, oder bei einer Pillem-Masse elne
dem Apotheker anheim gestellte Menge irgend eines Mittels zugesezt worden,
so muß dieses auf dem Recepte genau bemerkt werden.
Bei allen auf Recepten vorkommenden, in der Taxe nicht befindlichen Arznei-
mitteln wird der Hreis ähnlicher in derselben enthaltener zur Norm genommen,
und das Arzneimittel, nach welchem die Festsetzung des Preises erfolgt ist, auf
dem Recepte bemerkt.