1847.
Taxe der Arbeiten und Gefäße.
I. Taxe der Arbeiten
Für ein Decoct bis inel S Unena
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Bei rr*r* Quantitäten für jedes, das Quantum von 36 Unzen übersteigende
In der Regel wird das Doppelte der verlangten Colatur an Flüssigkeit
angewendet. In Fällen, wo mehr als das Doppelte anzuwenden ist, wie
bei Decockum. Ouussiac oder bei den Decociis concemiruus, ist die Hälfte der
obigen Arbeikspreise so oft in Anrechmug zu bringen, als die Menge der
& geur in der aufzugießenden Flüssigkeit enthalten ist So ist z. B. ein
ecoct:
von 18 zu 6 Unzen Colatur zu koriggen
von 21 zu 6 „ - : „ ... .
# ionen werden wie gewöhnliche Decocte berechnet.
st von dem Arzte ein Decoct oder Infusum ohne genauere Bestimmun
verordnet, so wird in der Regel eine Unze der anguwendenden Substanz auf
8 Unzen Colatur gerechnet. ###n stark wirkenden Arzneimitteln ist indeß eine
vom Arzte einzuholende genauere Bestimmung der Menge der anzuwendenden
Substanz unerlaßlich.
Für ein Decoctom und lulusum salurnum gilt das Nämliche.
Zu einem Decoctom oder Insosum concontratum wird dagegen die Hälste
mehr, zu concentralissimum aber das Doppelte der zu einem gewöhnlichen De-
cocte oder Inlusum anzuwendenden Substanz genommen
Wird Pulver zu einem Decocke oder lufusum vorgeschrieben, fo ist da-
runter, wenn die Verordnung in dieser Beziehung keine ndhere Bestimmung
enehalt, das Verordnete gröblich zerstohen oder zerschnitten zu verstehen.
Wenn vom Arzte ein Decoct verordnet wird, zu welchem gegen das Ende
des Kochens noch ene andere Substanz hinzugefuͤgt werden und noch einige
Zeit mitkochen soll, so darf dafuͤr nur ein einfached Decoct berechnet werden;
sollen jedoch die vorgeschriebenen Species noch damit infundirt werden, so wird
das Decock um die Hälfte höher berechnet. s
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sowiegewdhnllcheccockebckrchakr.
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