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einzelne, und die demnächstige Hinzufuͤgung anderweitiger Beimischungen nach den dafür
ausgewoarsennn Preisen besonders bercchnet.
An 2. Wen zu Gelatinen oder bereits vorräthigen Latwer-
gen * ulptn anderwritige Beimischmigen hinzugefügt werden, so finden einzig
m allein obige, für die Mischung einer Arznei und Verabreschung derselben angesehten
Preise Amvendung.
erf. 3. Die einer Salbe oder einem Pflaster hinzuzusügende Bei-
mischung gehört zur Kategoric der Bereitung einer Salbe oder eines Pflasters und wird
demgemäß berechnet.
Anmerk. 4. Für die Mengung von Pulvern, Speeies, und die Ver-
abreichung derselben ist bercils cim bestimmter Preis festgrsetzt.
Beider Verabreichung einer verschriebenen fluͤ ssigen, nicht weiter zu mischen-
den Arznei, z. B. einer Tinktur, des Decocum üumann u. s. w. darf für die
bloße S#pepeclon nichts in Anrechnung gebracht w
Dasselbe gilt von der Verabreichung einer nicht Mesfigen, weiter nicht beson-
ders 5. mischenden Arznei, wenn dabei ein dazu verwendeteo Ge-
hnet wird
Findet. icbei die Verwendung eint Gefäßee, nicht Statt, so
sind für die Diopensation eine# nicht flussigen, weiter nicht zumi-
enden Arzneimittels, z. B. eineo #is Pulvers, inel. in2 und
Signatur: bei einer Menge bio incl. 6 Unze n
12
bei größeren Wengen fuͤr jedes, dac Quantum ven 12 unzen übersteigende Mund
zu bercchn
Fur die Hiepnasation eines flastero, incl. Einwickelni in Wahopapier, Gon-
volut und Signatur: bic incl. 1 Unz
Für jedes, das Quantum von i- ilt übersteigende ¾*v“
II. Tare der Gefäße.
Für grüne Gläser mit Kork, Tectur und Sianatar, bis zu 1 Unze das Seück
n3 inze oxcl. bio Unzen inel.
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1 1 - 2 . 16
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Ueber 36 Unzen wird sur jedes Pfund des Inhaite 34 Kteuzet nche berechnet.
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