1847. 125
vereinigte Königreich bedingt, bei dem Fürstl. Geh.-Raehs-Collegium hier
zu beantragen ist.
Ruvolstadt, am 15. Juli 1847.
Fürstl. Schwarzb. Geheime-Naths-Collegium.
" v. Witzleben.
F. C. Hönniger.
Vertrag
zwischen
, Vrrußen und Großbritannien wegen gegenseitigen Schutzes der Autoren-Rechte
gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung.
Seine Majestät, der König von Preußen und Ihre Majestät, die Königin
des vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland, von dem Wunsche
beseelt, auf Erzeugnisse der Literatur und der schönen Künste, welche in einem der
beiden Staaten zuerst erschienen sind, in dem andern Staate dieselben Privilegien
hinsichtlich de5 ausschließlichen Rechtes zur Vervielfältigung auszudehnen, welche
gleichartigen in diesem Staate zuerst erschienenen Werken zustehen, haben zu die-
sem Zwecke eine Uebereinkunft zu treffen beschlossen und zu Ihren Bevollmächtig-
ten ernannt, und zwar:
Seine Majestät, der König von Preußen, Allerhöchst-Ihren! geheimen
Staats-und Cabinets-Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, General=
Lieutenant, Carl Wilhelm Ernst Freiherrn von Canitz und Dallwitz,
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens erster Klasse mir Eichenlaub,
des Orden pour 19 meriko mit Eichenlaub, des eisernen Kreuzes erster Klasse,
des Dienstauszeichnungs-Kreuzes, Großkreuz des Kaiserlich Oesterreichschen Leo-
pold-Ordens, ded Königlich Hannoverschen Guelphen-Ordens, des-Großher=
zoglich Oldenburgischen Haus= und Verdienst-Ordens und des Herzoglich Braun-
schweigschen Ordens Heinrichs des Löwen, Ritter des Kaiserlich Russischen St.
Wladimir-Ordens vierter Klasse, des St. Annen Ordens zweiter Klasse, des
St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Militckr-Ver-
dienst.Ordens-Ritterkreuzes und
Ihre Majestcät, die Königin des vereinigten Königreiches von Großbritan-
nien und Irlund, den sehr achtbaren John Grafen von Westmorland, Lord
Burghersh, Pair des vereinigten Königreiches, Ihrer Großbritannischen Ma-
jestät Rath im geheimen Staatsrathe, General-Lieutenant, Kommandeur des
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