Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

16 1847. 
Oberberr. uUnterberr. 
schaft. schaft 
5) Beilage od neun zu nehmen, ingleichen für jede 
Beilage einer ausgehenden Auefertigung . 
0)BeglaubigungeinerAbschriftoxcherallen- 
fallsigen Copialien und bei der Oberbehoͤrde, 
insoweit e5 als besonderes Emolument her- 
kömmlich, pro. Collnt. 18 Kr. für den ersten 
und 9 Tr. für jeden folgenden Bogen . 
7) Bericht an die Oberbehördi . 
bis böchstens 
der Oberbehörde ad Lerenissimum 
bis höchstens 
8) Bestellungsscheine für Concurscuratoren und 
Concurs-Sequester, Alters-Zustands= und 
Abwesenheits-Vormünder, Erbschaftsvertreter 
9) Boten= und Dienergebühren, 
a. insofern der Betrag der Liquidation 10 dr 
nicht übersteigt 
insofern er 20 Fl. nicht übrrsteigt. „ mehr . 
von jeden angefangenen, folgenden 20 Fl. mehr 
b. insofern der Betrag der Liquidation 5 Thlr. 
nicht übersteigt 
insofern er 10 Thlr. nicht überstegt, „ mehr. . 
von jeden ang'fongenen folgenden 10 Thlr. 
mehr 
10) E*s schrifeliche, wenn si ĩe nicht zugieich 
eine förmliche Ausfertigung ist 
11) Commissionsgebühren 
#. bei einer aus einem Commissarius und Serretär 
bestehenden Commission 
 
	        
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