Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

1847. 
b. bei einer aus einer Verson allein beltehenden 
Commissio ... 
c. bei den unterbehörden im Ganze en . 
Bei Geschaͤften außerhalb des — 
werden statt der Commissionsgebühren Dictten 
ic. liquidirt. 
12) Edictalcitation, 
a. fuͤr deren Expedition excel. Copialien . .. 
b. an Dienergebuͤhren 
aa. dieselben zu affigiren.. . . .. 
bb. dieselben zu refigiren.. 
13) Eidesformeln, die vor Abnahme des Eides 
schriftlich mitgetheilt werdien 
bei weitläuftigen bie .... 
14) Hlfsgebühren - 
lbesAuöpfckndungen.... ... 
b 
2. bei Vollstreckung der Etecution in Immobilien 
a. der Casse . . ... 
b. den beiden Schöppen *2 
c. dem Amts= oder Gerichtodienet e excl. ut 
gebühren 2 . 
15) Insi wuationsgebühren 
a. dem Canzleiboten von schriftlichen Ausfertigun- 
gen, ingleichen von mündlichen Ladungen 
b. dem Amts, oder Gerichtödiener von jeder Zu- 
fertigung 
16) Prsentation der eingereichten Scheiften .. 
17) Randbeschluͤsse, Signaturen, 8 „ chtenn 
Nr. ##e# die set ln einer 
— 
Auostrtigu Cilal beseht, en * « 
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