Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

1847. 
Bei expressen Wegen pro Stunde 
28) Zeugenvernehmung 
a. nicht eidlich. ..... 
b. mit Angeloͤbniß an — ..·.. 
amttAblesstungvesZeug 
29) Zeugnisse und Attestate, für koerm Auofrrtigung 
bis 
II. Sportelansätze in untersuchunqssqchem 
Es kommen die Ansähe sub 1. zur Anwendung 
und außerdem noch folgende: 
1) Fur eine schriftliche r’ des Amts-oder 
Gerichtsdieners 
2) Arrestat, 
für den ersten Angriff eines solchen rebät der 
Amts-oder Gerichtsdiener 
denselben zu schließe .·... 
denselben ins Verhoͤr zu bringen .... 
doDlescWhnavoMNTaIthWsW 
3) Arrestat, für die Entlassung eines aus der Haft 
erhält der Amts- resp. Gerichtsdiener 
für die Auslieferung eines solchen an fremde 
Gerichte oder für Annahme eines von einem 
fremden Gerichte Aubgeliferten bekommt der- 
selbe 
4) Aufhebung eines dheichnams 
davon dem Amts= oder Gerichtsdiener cxel. 
des Weges) 
5) Begleitung eines Delinguenten auf den Richt. 
platz, dem Amts-- oder Gerichtsbiener 
 
	        
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