Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

20 1847. 
6) Erkenntnisse 
a. bei den Untergerichten ... 
bis 
b. bei den Obergerichten 
an. durch Rescript mit inserirten Entschei- 
dungsgründen ... 
bis höchstens 
bb. mit abgesonderten Entscheidungsgründen, 
je nach Wichtigkeit und Schwierigkeit der 
Sahe 
bis höchstens 
7) Forstfrevel, wenn dessen Untersuchung auf dem 
Forststraftage beendigt wird (außerdem wer- 
den auch die weitern Verhandlungen liquidirt) 
jedoch oxcl. der Insinuationsgebühren 
Außerdem dem Amts= oder Gerichtsdiener 
von einem jeden Forstfrevel beim Straftage 
8) Haussuchung, 
an Dienergebühren 
9) Snirinn, nach Maßgabr= des Injucienman= 
dat 
a. im — Injuriensachen in erster Instanz bis 
b. in schweren Injuriensachen in erster Instanz bis 
In zweiter Instanz wird nach den übrigen, 
einschlagenden Ansähen sub. I. und l. liquidirt. 
10) Section eines Leichnans « 
11) Steckbrief, denselben zu fertigen 
12) Strafe, körperliche, * vollstreccen decialin tr 
Dienergebühren 
 
	        
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