Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

1847. 
13) Stuprationsfall, bei einem von beiden Theilen 
Außerdem erhält der Amts= oder Gerichts- 
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das Waisenhaus 
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III. Sportelansätze in streitigen 
bürgerlichen Rechtssachen. 
A. in wichtigen und minderwichtigen Rechtssachen. 
In diesen kommen die Ansätze sub. I. für Ab- 
schriften, Ausfertigungen, Berichte, Eidesformeln, 
Randbeschlüsse u. s. f. zur Anwendung. Außerdem: 
1) Ausfertigung auf eine Klage, Appellation, 
Leuterung, Bescheinigung, Beweis und Gegen- 
beweis, deögleichen Verfügung nach einge- 
reichter Appellations= resp. Leuterungs-De- 
ductionsschrift mit Anberaumung eines In- 
rotulationstermines, incl. der Notification an 
den Erxtrahenten, jedoch excl. allenfalls nöthiger 
Citation der Zeugen, Requisitionsschreiben 2c. 
2) Bescheid 
u. wenn derselbe als Weisung zu Protocoll ge- 
eben wird 
b. schriftlich ohne Entscheidungsgründe, ober auch, 
wenn letztere demselben nur kürzlich inserirt sind 
-. mit abgesenderten Euischungsgründen 
ochstens 
Fürtl. Schw. Murolstärt. Gesesamml. viis 
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