Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achter Jahrgang. 1847. (8)

30 1 8 47. 
Oberherr. Unterherr- 
schaft. schaft 
30) von Additionalartikeln zu einer solchen . 
bavon ins Waisenhaus . 
C. flr Revision, Abhör und Justifiration. 
31) * Vormundschaftsrechnung, je nach Weit- 
lduftigkeit der Sache, escl. der allensalls igen 
Diäten 2c. von 
bis 
Dienergebühren 
Anmerkung. Irdoch mit ##fchigung “ ". ꝛe. der Berrind 
schallo#en#ng 
32) einer Handwerkorechnung, Gemenderann, 
exel. der Diaͤten und Auslagen . 
bio 
33) einer Rathsrechnung 
jedoch bleibt es ricksichuich der Rudolstadtet 
und Königseeer Rathorechnung bei den obser- 
vanzmäßigen Ansätzen. 
34) einer Kirchrechnung nach dem zeieherigen Ge- 
rauche. 
35) Decreium do lilignndo 1 
  
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und wissentlich frhr, 
tem Lirsuen Insieel. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 8. Januar 1847. 
(L. S.) Friedrich Gänther, 
F. 3. S. 
——————
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.