Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunter Jahrgang. 1848. (9)

52 1 8 48. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und wissentlich beige- 
drucktem Fürstlichen Insiegel. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 27. October 1818. 
(L. S.) Vried Gäther, 
. 3. S 
“ 6. Schwarz. 
  
XVIII. Verordnung, 
betreffend die Verlängerung des gegenwärtigen Vereins-Zoll-Tarifs, 
d. d. 27. October 1848. 
Wir Friedrich Günther, von Gottes Gnaden Zürst zu 
Schwarzburg u. s. w. 
verordnen in Folge einer unter den Regierungen der zu dem Gesammt-Zoll- 
Vereine gehörigen Staaten getroffenen Vereinbarung hiermit Folgendes: 
Da über eine für ganz Deutschland gemeinschaftliche Zollgesetzgebung gegen- 
wärtig Berathungen in Frankfurt a. M. stattfinden, so wird die Herausgabe eines 
neuen berichtigten Vereins-Zoll-Tarifs für die mit dem Jahre 1819 beginnende 
neue Tarif-Periode ausgesetztz es bleibt vielmehr der für die Jahre 1810, 1817 
und 1818 (Ges. Sammlung vom Jahre 1845 Nr. XVIII.) erlassene Zoll-Tarif, 
sowie die denselben ergänzenden Erlasse 
1) vom 31. October 1845 (Ges. Sammlung Nr. XIX.), betreffend die provi- 
sorische Erhöhung des Eingangszolls von einigen Gegenständen, und zwar 
für einzelne zu den kurzen Waaren (2te Abth. pos. 20 des Tarifs) gehörige 
Artikel, für lederne Handschuhe (pos. 210), für Franzbranntwein (pos. 250) 
und für Papiertapeten (pos. 274);
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.