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Beilage A.
Verwandlung der auf einem Grundstücke ruhenden Dinsen) Frohnen und Cehens-
gerechtsamen in Geldrente und Verechnung der Ablösungesumme für letztere.
Beispiel I.
Ein in Fürsti. Oberherrschaft gelegenes Grundstück zunset jahrlich
2 Fl. 1 Kr. Gerld,
1 Michelshuhn,
1 Lammöbauch und
1 Mebe Waizen nach N. N. Gemäß,
gibt ferner -
36 Tr. Frohnegeld, hat
1| Tage Handfrohne
ind lehht:
u bei iherung unter Lebendigen, sowie bei Erbschaftstheilungen der Descen-
denten mit Freilassung der Erbportion, desgleichen bei Sterbefällen (Sterbe-
lehn) zu 5 Procent.
Berechnung der Renten.
#a) bezüglich der Zinsen.
2 Fl. 1 Kr. = Hll. Hübelicer Geldzins.
—. 8 6#. betimmter Werth des Michelshuhns.
— 8 . 6 - Lammsbauchs.
— . 30 = 6„ Worh der 1 Metze Waizen nach N. N. Gemäß a
8Fl. 11 Kr. 1 Hll. pr. Scheffel.
Hierbei wurde angenommen, daß daß der Rudolstädter
Martini. Durchschnicts-Marktpreis G. 25.) sich stelle auf
12 Fl. 17 Kr. 2 Hlle.
Hiervon ab 20 Procent wegen ge-
hingee Qualitcät der Zinsfrucht
C. 25.2.) ————
bleiben 5. 149 6
wonachsich der Schffl. nach N. N. Gemc, wenn 6 Schffl.
des letzteren gleich sind 5 Schffl. Rudolst. Rathsgemäß
auf obige 8 Fl. 11 Kr. 4 Hur. berechnet.
2 Fl. W9 Kr. 2 Hll. Betrag der jährlichen Renten für die Zinsen.