Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

1 8 49. 113 
Beilage B. 
Ablösung der auf einer Klahlmühle ruhenden Mühlenzinsen unker gleichzeiliger 
Aufgabe des derselben Justehenden Mohlzwangerechtes. G. 26.) 
Beispiel. 
Voon der X. Mahlmühle zu N. N. in Fürstl. Oberherxschaft sind an Möhlen- 
zinsen jahrlich abzugeben: 
215 Scheffel dern nach N. N. Gemäß und 
2 Zinsschwein 
welche nach dem Versprünguchen Lehensbriefe mit 8 Mfl. oder 12 Fl. 15 Tr. C. 27.) 
zu bezahlen sind, 
wogegen dieser Mühle das Mahlzwangsreche über die Ortschaften R. und S. zusteht. 
i Aufgabe des Zwangsrechtes mindern sich, nach Abrechnung von 35 Pro- 
cent (#. 26.), obige jährliche Abgaben auf 
16 Scheffel 2 Achtel Korn nach N. N. Gemäß und 
11# ,Mählenzinsschweine. 
Berechnung der jahrlichen Geldrente. 
0°t I#r. 45 Kr. 6 Hllr. Werth der 16 Scheffel 2 Achtel Korn nach N. N. Gemäß 
4 #0 Fl. 23 Tr. 1 Hllr. pr. Schffl. 
Hierbei wurde angenommen, daß der Rud. Martini- 
Durchschnitts-Marktpreis (§. 25.) sich stelle auf 
9 Fl. 34 Kr. 0 Hlr. 
Hiervon ab 20 Procent wegen ge. 
engerr. Qualiekt der- Iäineffrucher“ - 
(§) -.).s-—- 
bleiben 's FlöletlHllr 
Demnach berechnet sich der Schffl nach N. N. Gemdß, 
wenn 6 Schffl. des letzteren gleich sind 5 Schffl. Rudotst. 
Raths-Gemaß auf obige 6 Fl. 23 Kr. 1 Hur. 
15, 55= 4 . .Werth der 189 Zinsschweine nach der ursprünglichen 
Pvpreiobestimmung von 8 Mfl.= 12 Fl. 15 Kr. pr. Stück. 
ĩiõ di. a Ft. - Vlit. Betrag der jährlichen Rente. 
Ablôsung der Rente mittelst Capitals. CE. 12.) 
119 Fl. 41 Kr. 2 Hllr. 15 = 1795 Fl. 18 Kr. 6 Hllr. Summa des Ab- 
lösungscapitals. 
  
15
	        
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