Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

64 1849. 
X. Berordunng, 
cine Abänderung des Zolltarifs betreffend, vom 27. Februar 1849. 
Wir Friedrich Günther, Fürst zu Schwarzburg u. s. w. 
verordnen hiermit in Folge einer unter den Zollvereinsstaaten getreffenen Verein- 
barung, daß die in der Anmerkung zu Posi. 5. d. der zweiten Abtheilung des Joll- 
tarifs pro 184 festgesehte Auonahme, nach welcher ungereinigte Soda beim Ein- 
gange über die preußische Seegrenze, sowie in Preußen, Sachsen und Kurhessen 
bei dem Eingange auf Flüssen und in Sachsen auf der Landesgrenze zu dem 
ermaßigten Zollsatze von 77 Sgr. eingeht, vom 1. Mai d. J. an wegfallen foll. 
urkundlich haben Wir gegenwärtige Verordnung eigenhändig vollzogen und 
mit Unserem Fürstl. Insiegel bedrucken lassen. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 2. Februar 1829. 
(L. S.) Friedrich Günther, 
F. z. S. 
Röder. C. Schwartz.
	        
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