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Gegenstände des Verbrechens wissentlich aufnimmt, verheimlicht, annimmt, an
sich bringt, an Andere absetzt oder abseteen läßt oder sonst wegschafft, oder von
den Gegenständen des Verbrechens wissentlich einigen Nuteen zieht, ingleichen
Spuren oder Anzeichen des Verbrechens unterdrückt oder vernichtet, ist als Be-
günstiger des Verbrecheno zu bestrafen. ·
Hatte er die Begünstigung dem Verbrecher vor der Auöführung des Ver-
brechens zugesagt, so ist er wie ein ungleicher Theilnehmer (Art. 35) zu bestrafen.
Außerdem kann die auszusprechende Strafe niche über ein Drittheil der geset-
lichen Strafe für das Hauptverbrechen, und wenn dieses mit lebenslänglicher
Zuchthausstrafe bedroht ist, nicht über zehn Jahre Zuchthaus betragen. Der
Richter ist bei Bestimmung der Strafe nicht an die für das Hauptverbrechen
geordnete Strafart gebunden.
Das bloße Empfangen des nöthigen Unterhaltes von den Gegenständen
des Verbrechens soll bei Eheweibern, Kindern und Pfleglingen der Verbrecher
nicht als Begünstigung bestraft werden.
Art. 37.
Angehörige eines Verbrechers, welche nicht vermöge. einer Amtspflicht zur
Verhütung und Anzeige von Verbrechen verbunden sind, sollen wegen einer Be-
günstigung, welche durch Verhehlung der Person des Thäters oder Unterstützung
zur Flucht stattgefunden hat, nicht bestraft werden.
Als Angehörige sind zu betrachten: Ehegatten, Verlobte, Verwondte in
auf., und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum dritten Grad, Ver-
schwägerte in auf= und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten
Grad, Adoptiveltern und Adoptivkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder, Vor-
mund und Mündel.
Unterlassene Anzeige oder Verhinderung eines Verbrechens.
Art. 38.
Wer den Thäter eines Verbrechend, welches mit Zuchthaus= oder Arbeits=
hausstrafe bedroht ist, aus eigener Wahrnehmung des Verbrechens oder nach
glaubhaften Nachrichten kennt, und wenn ein Unschuldiger deöhalb in Untersu-
chung und Haft, oder ein Straferkenntniß wider denselben ergangen ist, er auch
hiervon Wissenschaft hat, gleichwohl die Anzeige des wahren Thaters bei einer