aoe 1850.
Anmerkung 2. Werden mehrere auswärtige Amtshandlungen in verschiedenen Angele-
genheiten dergestalt vorgenommen, dah nicht erst nach Hause zurückgekehrt werden kann, so
sind die Disten eines ganzen Tagsk unter die verschiedenen Angelegenheiten verhältnigmäßig
zu bertheilen
Daselbe gilt auch hinslchtlich der Transportkosten (6. 14).
4) Feldwebeln, Unteroffieiren und Gensbfarr)
meriewachemeistern, Oberjägern . ZE: 16 sgr. — bo kr.
5) Berittenen Gensd'atmen (auch Husaren) (333 12 - 42-
6) Fußgensdarmen, Soldaten, Feldfägen) 1 8 —28
..Die obigen Bestimmungen über die Berechnung der Zeitdauer einer Abwesenheit gelten
auch bei den unter 4 — 0 aufgeführten Personen.
Der Diätenbezug fällt bei den unter 4 — 6 Genannten hinweg, wenn die dienstleistende
Mannschaft Ouartier mit Naturalverpflegung nach darüber stehenden besonderen
Vorschriften erhält.
6. 12.
Außerhalb der Flur ihres Wohnorts abgcordneten Richtern als solchen, sofern sie stimm-
berechtigte Mitglieder des Appellationsgerichts oder Oberappellationsgerichts sind,
2 thlr. = 3 fl. 30 kr.
Wohnung über Nacht in Gasthöfen, Heitung, Licht und sm werden besonders
vergütet mit zusammen sgr. 1 fl. 10 kr.
Die Bestimmunge des vorigen g. uber die Bercchnung der zeth einer Abwesenheit
gelten auch hier.
8. 13.
Staatsanwälte liguidiren bei nothwendigen Reisen wie der Untersuchungsrichter; Ober-
staatsanwälte und der General-Staatsanwalt haben auf die F. 12 angegebenen Sitze An-
spruch. Subststutden stehen dem Hauptbestallten gleich.
B. Transportkosten.
S. 14.
Der Aufwand an Transportkosten ist von Seiten der Untersuchungsrichter nebst Pro-
tokollführern, der Staatsanwälte, der Richter u. s. w. besonders zu bescheinigen.
Der Untersuchungsrichter hat, wenn er einen eigenen Wagen miethet, die ihm nöthigen
Subalternen mit sich zu nehmen, dafern nicht eine vorausgängige Absendung derselben durch.
durch die Sachlage geboten ist. Dasselbe gult von der Staatsanwaltschaft. Werden mehrere
an demselben On wohnhafte Spruchrichter abgeordnek, so wird ein besonderer Wagen nur