374 1850.
Die Benutzung der Dienstgrundstücke erhält der Diener, sobald dieselben nach
F. 13 von seinem Vorgänger oder dessen Angehörigen abgetreten werden müssen.
Mit dem im Dienste angetretenen ersten Tageeines Quartals ist der Anspruch
auf die Besoldung für das ganze 2 Quartal erworben
Hinsichtlich eines nicht aus S fließ Diensteink beginnt
das Bezugörecht mit dem Dienstantritte.
Zahlung d% esolduns.·
Die Besoldungen und andere Bie der Staatsdiener aus der Staatskasse
werden in gleichen Antheilen quartalisch vorausbezahlt.
Dies gilt auch von Wartegeldern (§. 27) und Ruhegehalten (§. 37).
Abtretung der Diensigrundsrice.
g. 1
Die Dienstgrundstuͤcke, namentlich die Dienstwohnung, muͤssen von den auf
eine andere Stelle versetzten Dienern (5. 23) innerhalb des dazu zu bestimmenden
Zeitraumes von den in Ruhestand oder auf Wartegeld gesetzten Dienern binnen
drei Monaten, nach Ablauf des Monats, in welchem die Bekanntmachung des des-
fallsigen Beschlusses erfolgt ist, von den Erben eines im altiven Dienste verstorbenen
Dieners bis zum letzten Tage des auf den Sterbemonat folgenden Monats abge-
treten werden. Die abgehenden Diener, sowie die Erben verstorbener Diener
können jedoch für die auf den Grundstücken stehenden Erzeugnisse oder die aufge-
wendeten Bestellungskosten Entschädigung fordern. Diese Entschadigung hat der
Amtenachfolger oder die Staatskasse zu leisten, je nachdem ein Nachfolger ergannt
ist und die Dienstgrundstücke überwiesen erhalten hat, oder nicht.
Findet zwischen den Interessenten eine gütliche Einigung nicht Statt, so wird
die Größe der zu gewährenden Entschadigung durch die Schätzung dreier Sachver-
ständiger bestimmt, von denen der Vorgänger, bezüglich dessen Erben, einen, der
Amtoönachfolger, und wenn ein solcher nicht vorhanden, die Verwaltungsbehörde,
den zweiten und das betreffende Kreisgericht den dritten wählt.
Verantwortlichkeit der Staatsdiener.
- §.14.
AlleStaatödimersindverfassungsmäßigfürdieGesehmäßigkeitihkeramt-