Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

374 1850. 
Die Benutzung der Dienstgrundstücke erhält der Diener, sobald dieselben nach 
F. 13 von seinem Vorgänger oder dessen Angehörigen abgetreten werden müssen. 
Mit dem im Dienste angetretenen ersten Tageeines Quartals ist der Anspruch 
auf die Besoldung für das ganze 2 Quartal erworben 
Hinsichtlich eines nicht aus S fließ Diensteink beginnt 
das Bezugörecht mit dem Dienstantritte. 
Zahlung d% esolduns.· 
  
Die Besoldungen und andere Bie der Staatsdiener aus der Staatskasse 
werden in gleichen Antheilen quartalisch vorausbezahlt. 
Dies gilt auch von Wartegeldern (§. 27) und Ruhegehalten (§. 37). 
Abtretung der Diensigrundsrice. 
g. 1 
Die Dienstgrundstuͤcke, namentlich die Dienstwohnung, muͤssen von den auf 
eine andere Stelle versetzten Dienern (5. 23) innerhalb des dazu zu bestimmenden 
Zeitraumes von den in Ruhestand oder auf Wartegeld gesetzten Dienern binnen 
drei Monaten, nach Ablauf des Monats, in welchem die Bekanntmachung des des- 
fallsigen Beschlusses erfolgt ist, von den Erben eines im altiven Dienste verstorbenen 
Dieners bis zum letzten Tage des auf den Sterbemonat folgenden Monats abge- 
treten werden. Die abgehenden Diener, sowie die Erben verstorbener Diener 
können jedoch für die auf den Grundstücken stehenden Erzeugnisse oder die aufge- 
wendeten Bestellungskosten Entschädigung fordern. Diese Entschadigung hat der 
Amtenachfolger oder die Staatskasse zu leisten, je nachdem ein Nachfolger ergannt 
ist und die Dienstgrundstücke überwiesen erhalten hat, oder nicht. 
Findet zwischen den Interessenten eine gütliche Einigung nicht Statt, so wird 
die Größe der zu gewährenden Entschadigung durch die Schätzung dreier Sachver- 
ständiger bestimmt, von denen der Vorgänger, bezüglich dessen Erben, einen, der 
Amtoönachfolger, und wenn ein solcher nicht vorhanden, die Verwaltungsbehörde, 
den zweiten und das betreffende Kreisgericht den dritten wählt. 
Verantwortlichkeit der Staatsdiener. 
- §.14. 
AlleStaatödimersindverfassungsmäßigfürdieGesehmäßigkeitihkeramt-
	        
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