1850. 411
ten Sitze etwa noͤthigen baulichen Veränderungen, dle Anschaffung weiter erforder-
licher Inventarienstücke sowie die zukünftigen Unterhaltungskosten werden
o) bezüglich des Kreisgerichts zu Sondershausen von Fürsll. Schwarzburg=
Sondershausischer Seite zu ur, von Fürstl. Schwarzburg-Rudolstädti-
scher Seite zu pr und von Großherzogl. Sü#chsischer Seite zu r
b) bezüglich des Kreisgerichts zu Arnstadt von Fürstl. Schwarzburg-Son=
dershausischer Seite zu 3 und von Großherzogl. Süchsischer Seite zu
bestritten.
Art. 3.
Der regelmäßige Bestand der Mitglieder der Kreisgerichte wird vorläufig fol-
gendermaßen festgesett:
a) der des Kreisgerichts zu Schberbhanf auf
einen Direktor,
zwei Räthe,
einen Assessor,
b) der des Kreisgerichts zu Arnstadt auf
einen Direktor,
einen Rath,
einen Assessor.
. Art. 4.
Ueber die erste Anstellung des Präsidenten, der Räthe und der Assessoren wer-
den sich die contrahirenden Staatöregierungen unter einander vereinigen, doch wird
schon jetzt bestimmt, daß, wenn keine andere Vereinbarung erfolgt,
1) bezöglich des Kreisgerichts zu Sonderöhausen.
a) Schwarzburg-Sondershäusischer Seits
die Oirektorstelle,
eine Rathsstelle,
5) — — Seits
Rathastelle,
) Großherzogl. sr Gits
e Assessorstelle,
2) bezuͤglich des Wetigerib * Arnstadt
)
Seit
Hürfllich * — Vesersaml. u. 55