Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

488 1850. 
M XLIX. Ministerial-Bekanntmachung. 
Dem Großherzoglich Saͤchsischen Steueramte zu Weimar ist vom 1. Januar 
k. J. ab die Befugniß beigelegt worden auch Begleitscheine 1 zu erledigen. 
Rudolstadt, den 27. Dechr. 1 
Fürstl. Schwarzb. *“ Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwart. 
A. Hoch. 
  
I. Ministerial-Bekanntmachung. 
Dem Fürstlich Schwarzburgischen Steueramte in Arnstadt ist vom 1. Januar 
k. J. ab die Befugniß beigelegt worden, auch Begleitscheine I über ausländische 
Garne und Südfrüchte aller Art zu erledigen. 
Rudolstadt, den 30. Decbr. 1850. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwartz. 
A. Koch.