Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwölfter Jahrgang. 1851. (12)

1851. 59 
Der Ministerialrath Scheidt wird noch als Vorstand der Abtheilung des 
Innern fungiren. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Fürstlichen Insiegel. 
So geschehen und gegeben 
Rudolstadt, den 19. Dechr. 1851. 
(I. S.) Fr. Günther, F. z. S. 
v. Bertrab. Scheidt. v. Ketelhodt. v. Bamberg. 
  
& XIIII. Ministerial-Bekanntmachung. 
Daß in Berücksichtigung des, bei der Versendung übergangssteuerpflichtiger 
Gegenstände mittelst der Eisenbahnen hervorgetretenen Bedürfnisses den Großher= 
zoglich Hessischen Ortseinnehmereien zu Bensheim, Friedberg und Butzbach, an 
welchen Orten Districtseinnehmer ihren Sitz haben, unter Antheilnahme dieser Leb- 
teren die Ermächtigung zur Anofertigung von Uebergangsscheinen ertheilt worden 
ist, wird hiermit zur öffentlichen Kennkniß gebracht. 
Rudolstadt, den 10. December 1851. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen. 
Th. Schwarß. 5 
. Koch. 
 
	        
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