Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

1852. 103 
I. Bese nreißig. 
7 Kreuzer für 1 Bund. 
K. Nutzholz zu Mühlwellen. 
11 Kreuzer für 1 Cub.-F. weiches von verschiedener Länge. 
I. Bloche. 
1) harte. 
12 Kreuzer für 1 Cub.-F. bis zu einer Länge von 16 Faß. 
„ „ „ von einer Länge von 17—22 Fuß. 
2) weiche. 
. Fl.. E.r. für 1 Cubicfuß bie zu 13 Joll mittlerem Durchmesser und bis w1 
einer Länge von 16 Fuß, wofür der Preis erst nach F. 16 dieses 
Regulativs zu remituln it Bei einer bänge über 16 und bis 22 
Fu# kostet 1 Cub.-F. 1 Kr. mehr, als der vorstehend ermittelte. 
Iv. Abthbe'lung. 
A. Stämme. 
* 
1) harte. 
1 Fl. 10 Kr. für 1 Stäck 1 Spanne. 
1. 37 „„ 1 „ 1 « 
2 * 20 » » 1 14 “ 
3 „ 40 „ „„ 1 „ 2 Spannen. 
4. 44„ „ 1 „ 21 
2) weiche. 
aJ für Stämme im Stehen. 
— Fl 30 r. für 1 Stück 1 Spamne. 
1 „ 10 „ „ I „ 1 „ 
1. 50 „ „ „ 1 „ 
2 „ 30 „ „ 1 „ 2 Spannen. 
23 20 „ „ 1 „T, 23 
) für ausgehaltene Stämme im Liegen. 
... Fl. .. . . Xi. 1 Cubicfuß von 6 134 Zoll unterem Durchmesset von 40 und 
nehr Fuß Länge, wofür der Preio pro Cub.-F. 2 Kr. billiger, alo 
t Abtbeilung U anzunehmen ist. u.
	        
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