Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

1852. 213 
A. 
Klassensteuer-NRolle 
der Gemeinde 
im Landrathsamtsbezirke . 
Daß in dieser Steuer-Rolle die sämmtlichen Einwohner der Gemeinde 
richtig aufgeführt worden sind, wird hiermit pflichtmäßig bescheinigt. 
(Ort und Datum.) 
Der Orts-Vorstand. 
(Unterschriften.) 
Daß die Befrelung von der Klassensteuer und die Einschätzung der Steuer- 
pflichtigen überall den gesetzlichen Vorschriften gemäß nach bestem Wissen und 
Gewissen erfolgt ist, wird hiermit bescheinigt. 
(Ort und Datum.) 
Die Klassensteuer-Einschätzungs-Commission. 
(unterschriften.) 
Fürstich Schw. Rudolst. Gesetsamml. Jll. 23
	        
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