Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

  
  
  
Laufende Nummer. 
do Hausnummer. 
  
  
  
  
Steuerfrei sind: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
4 wungenr zu guus Davon unter- Mllitärperso= Nach Ab- 
liegen der s#en, nach §. T. über 60 jährige Arme, nach zug der 
des Gesetzes v. Personen, nach. 2. daselbst 
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Namen Stand haltung gehörenden klassificirten 3. Sept. 1852, 8. 2. ebenda- beziehungs- Personen, 
al oder einzelnen bezlehungs= selbst mit den weise mit den Spalteg 
3 doder Einkommen= weise mit den steuerfreien An= Angehörigen bis incl. 
#-. un oder steuernden Persouen Angehörigen gehörigen ihrer ihrer Haushal-16 bleiben. 
tener rer Haushal= Haushaltur t 
VLVore- hrer aushaltung. ung. 
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2 eüber " über unter iber unter überue:r- 60 unter süber unter über sunter 
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3.4 5. 65 + 9905.S. 
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