Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

Berichtigung 
einiger Druckfehler im 18. Stücke der Gesetz Sammlung von diesem Jahre. 
In §. 3 der Verordnung vom 3. September 1852 Zeile 2 muß ed heißen 
„welcher“ anstatt „welche“; 
sowie Zeile 5 desselben §. „Einwohnern“ anstatt „Einwohner“. 
Ferner in §. 7 Zeile 6 sind nach den Worten „bezüglich 2 Thlr.“ noch 
die Worte einzuschalten: „bis spatestens zum 20. October jeden Jahres“, und 
in §. 27 Zeile 7 hat nach dem Worte „Feststellung“ das Wörtchen „der“ 
in Wegfall zu kommen.
	        
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