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des Monats Junius und December jeden Jahres angefertigt, dabei gleichzeitig die
Steuerstufe bestimmt, und sodann in doppelter Auofertigung, spaͤtestens am 20.
Tage der genannten Monate, an die Steuerhebestelle befoͤrdert. Diese uͤberreicht
die Zugangolisten nach sorgfältiger Prüfung, namentlich der Einstellungen in die
Steuerstufe, dem Furstlichen Ministerium, Abtheilung der Finanzen, welche die
Zugangolisten, nach deren Feststellung der Steuerhebestelle zu weiterer Abgabe an
den Ortseinnehmer zurückgibt. Auf Grund der festgestellten Zugangslisten
erhebt sodann der Ortseinnehmer die in denselben berechneten Steuern und liefert
sie separat mittelst eineo zu entwerfenden, nach dem Muster suh E. einzurichtenden
Lieferscheines an die Steuerhebestelle ab. Etwaige aus den Zugangslisten ver-
bleibende Reste werden in das Restveizeichniß sub F. aufgenommen.
8. 17.
Zugänge im Laufe des Jahres entstehen:
1) durch Auctettn einzelner Mitglieder aus besteuerten Hauöhaltungen
und
a) ducch Bildung eines eigenen Hausstandes oder Erwerbes,
b) durch Uebernahme eines Dienstes u. s. w
2) durch Erreichung des steuerpflichtigen Alters,
3) durch Anzug aus anderen Gemeinden,
4) durch Rückkehr vom Militär,
5) durch Rückkehr aus Strafanstalten,
6) durch Einwandern,
)) durch nachträgliche Ermittelung einzelner, bei der Veranlagung über-
gangenen Steuerpflichtigen.
I. Erhebung der klassisicirten Einkommensteuer.
. 18.
Dem Vorsitzenden der Einschdbungscommission liegt es ob, eine genaue Con-
tcole über die Zu- und Abgänge der für ihren Einschähungsbezirk veranlagten
klassificirten Einkommensteuer zu führen.
*“m
Nach 6. 28. des Gesetzes vom 3. September d. Jahres ändern Zugänge am
Einkommen während des Jahres, für welches die Veranlagung erfolgt ist, an der