Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

246 1852. 
B. 
Die vom 
zu zu berichtigende Klassen- 
steuer ist auf monatlich Gulden kr. 
Hll. festgestellt und auf den Monat 
18 bezahlt. 
(Unterschrist des Orlseinnebmers 
Gemtindevorftandes.) 
  
Die vom 2c. 
" (Wie vorstehend.) 
  
O. 
Verzeichnigß 
der mit Abführung ihres Klassensteuerbetrages für den Monat in Rest 
gebliebenen und am beim Fürstl. Justizamte zur executivischen 
Einziehung benannten Steuerpflichtigen der Gemeinde 
  
Nr. 
der nummer 
Liste. 
Haus- Monats-Bemer- 
Name und Stand des Restanten. resistand. kungen. 
  
  
  
  
 
	        
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