Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

248 1.852. 
E. 
Gemeinde zu 
Klassensteuerlieferschein für den Monat 18. 
  
Die dunsn Soll · Einnabnie der Gemeinde 
elragt nach Ausweis der Steuerrolle monatlich 
An dieser Monatesumme gehen jedoch ab 
nehmlich Klassenstener-Abgeige wie sie auf der Nückseite dieses 
Lieferscheines specificirt sind. 
  
Verbleibt mithin: 
Auf diesen Betrag sind nach dem belliegenden Mestverzcihnise 
sub C. iui Ructstande verblieben. 
  
o daß min nur 
abzuliefern sind, welhe hiermit nach e 
ull. 
Hebegebühr zu * 9 vom baar heden 
9 znn (worüber zugleich hiermit quittirt wird) mit dem 
Tha 
baaren Betrag von# 
abgeliesert werden. 
den ½ 18 
Ueber die richiige ##bliesemng der obigen baar eingelieferten 
—“2e quittirt. 
18 
Fürstl. Schwarzburg. 
Zum Uebertrag in den Lieferschein über die Klassensteuerreste 
verbleiben aus diesem Monate: 
Klassenstener-Abgäuge 
bei der Gemeinde auf den Monat 
  
  
  
  
  
— 
V##Nder Wögebenber 
sende SteuerName des Abgehenden. mohsaliche Ursachen d. Abgangs. 
Nr. ] rolle. Steuerbetrag 
  
  
  
  
  
 
	        
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