Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

Lieferschein über die Klassensteuerreste für den Monat 18 
1852. “ 
F. 
Gemeinde zu 
  
Laut des auf der vorstehenden Seite besindlichen Verzeichnisses 
betuagen. die Klassensteuerreste der obcugenannten Gemeinde: 
An dieser Summe geben jedoche 
welche nach dem justizamtlichen aiinhe e Vitzeichise nieder- 
zuschtagen sind. Es verbleiben mithin noch 1 
ste. An diesen gehen jedoch wiederumabb l 
welche baar eingegangen sind, so daß noch 
7 n welche ausonnn nächsten Lieferschein. 
fernere Reste verb 
vorgetragen werden 
Nachweis der Ablieferung: 
Wie oben W worden, sind baar — 
F- Hll. Hiewon gehen jedoch ab 
» » „ Hebegebühr und r * 9 von 
Fl. xr. b#. i hiermit abgeliefert werden. 
18 
Ueber die abi. i#beiemnn der obigen 
en 
wird hiermit quittiri. 
  
  
Hulde 
baar eingehenden - über welche 
zugleich hiermit quittirt wird. Verbleibt 
mithin noch baar zu 
  
18 
— l 
Fürstl. Schwarzb. Steuer 
  
  
Verzeichniß der Klassensteuerreste. 
(Der Aufführung eines jeden einzelnen Restanten bedarf es hier nicht.) 
  
aus dem Monat
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.