Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

1852. 2s9 
g. 26. 
Die Unterbelege der Einzelspecificationen muͤssen, soweit sie zu einer einzelnen 
Specification gehören, aneinander geheftet werden. Da sie später bei der Haupt- 
landescasse eingebunden werden, so ist darauf zu achten, daß der zu diesem Einbinden 
erforderliche Raum beim Niederschreiben derselben frei bleibt. 
Die Umrechnung der nach — Thlr. — Sgr. — M. zu legenden unterherr- 
schaftlichen Sportelrechnungen in — Fl. — Kr. — Hll. erfolgt bei dem Furstl. 
Revisionsbureau. " 
Rudolstadt, den 10. December 1852. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerlum. 
v. Bertrab. 
A. 
Verzeichniß 
der im Quartal 18 wegen notorischen Zahlungsunvermögens der Debenten 
bei dem Fürstl. außer Ansatz gebliebenen Untersuchungskosten. 
  
Lau-! Name und Stand Bezeichung #un. Acten, aus welchem 
.. ohnort 5 ichttbess 
sende der notorisch zahlungs- b. der ch der Gerichtebeschluß 
6 sel » «« über die Unterlassung der 
Nr.unfähigen Debenten. derselben. suchungs-Sache. onenliquidali 
  
  
  
  
  
1. Müller, Carl, Tag- Cumbach. Holzdiebstahl. Blatt 10. 
löhner. 
B. 
Nr. des Sportelbuchs von 18 
Kosteuverzeichnitß 
  
  
Sporteln. Verläge. Bl. 
fl. . Hll. V. Xr. # 
. Sar. Thlr. Sa. . 
Fürstl. Schw. Ruvolst. Gesetzlamml. XIII. 1
	        
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