Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

22 1852. 
KX. Ministerial-Bekanntmachung, 
die Agenturen zur Vermittelung der Ueberfahrten von Pasmiunn nach über- 
seeischen Ländern betr., vom 24. Febr. 1852. 
Nachdem zur Kenntniß des Fürstl. Ministeriums gekommen, daß Personen 
ohne eingeholte Genehmigung Agenturen zur Vermittelung der Ueberfahrten von 
Passagieren nach überseeischen Ländern übernemmen haben, so wird die unterm 
26. März 1846 von der ehemaligen Fürstl. Regierung erlassene Verordnung, die 
Uebernahme von Agenturen für Schiffomäkler zur Vermittelung der Ueberfahrten 
von Passagieren nach Amerika und andern überseeischen Ländern betr., mit dem Bei- 
sügen in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandelnde mit einer Geldbuße von 
20 Thlr. — 35 Fl. werden bestraft werden. 
Rudolstadt, den 23. Febr. 1852. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm Abtheilung des Innern. 
eidt. 
Wiemann. 
  
XI. Ministerial-Bekanntmachung, 
die Aufhebung der Controlestelle zu Oberweißbach betr., vom 26. Febr. 1852. 
Die zur Erleichterung der Gewerbtreibenden früher errichtete Controlestelle 
in Oberweißbach ist, nachdem neuerdingo die, auf die Waarencontrole im Binnen- 
lande bezüglichen Bestimmungen der Vereins-Zollordnung in der Oberherrschaft 
des Fürstenthums bid auf Weiteres in Wegfall gekommen sind, wieder aufgehoben 
worden, was mit Bezugnahme auf die, im dritten Stück der Gesetzsammlung vom 
Jahre 1812 unter Nummer NX. enthaltene betreffende Bekanntmachung hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Rudolstadt, den 20. Februar 1852. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen. 
Th. Schwartz. 
A. Koch. 
 
	        
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