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M XXIV. Ministerial-Bekanntmachung.
Dem Koöniglich Bayerschen Nebenzollamte I. Oberneuhaus im Hauptzell.
amto-Bezirk Hef ist die Ermächtigung zum unbedingten Begleitscheinwechsel mit
allen competenten Jollbehörden der Zellvereinslande ertheilt werden.
Rudolstadt, den 10. April 1852.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Fiuanzen.
Th. Schwartz. K 100
& XXV. Ministerial-Bekanntmachung.
Dem im 12ten Stücke der vorjährigen Gesetz-Sammlung publicirten Ver-
trage wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden ist unterm 30. v. M.
auch die Fürstl. Schaumburg-Lippesche Regierung beigetreten, was anmit öffent-
lich bekannt gemacht wird.
Rudolstadt, den 17. April 1852.
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium.
von Bertrab.
XXVI. Ministerial--Bekanntmachung.
Nachdem die Königlich Bayersche Staatsregierung in Folge der veränderten
Gestaltung des Handelsverkehrs der Stadt Donauwörth sich veranlaßt gesunden,
daselbst ein Hauptzollamt im Innern mit Niederlage und den vollen zollordnungs-
maͤßigen Abfertigungsbefugnissen zu errichten, welches am 15. des laufenden Monats
seine Functionen begonnen hat; so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Rudolstadt, den 20. April 1852.
Fürstl. Schw. Ministerium, Abtheilung der Finanzen.
Th. Schwart. r-