Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

185 2. 45 
M XXIV. Ministerial-Bekanntmachung. 
Dem Koöniglich Bayerschen Nebenzollamte I. Oberneuhaus im Hauptzell. 
amto-Bezirk Hef ist die Ermächtigung zum unbedingten Begleitscheinwechsel mit 
allen competenten Jollbehörden der Zellvereinslande ertheilt werden. 
Rudolstadt, den 10. April 1852. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Fiuanzen. 
Th. Schwartz. K 100 
& XXV. Ministerial-Bekanntmachung. 
Dem im 12ten Stücke der vorjährigen Gesetz-Sammlung publicirten Ver- 
trage wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden ist unterm 30. v. M. 
auch die Fürstl. Schaumburg-Lippesche Regierung beigetreten, was anmit öffent- 
lich bekannt gemacht wird. 
Rudolstadt, den 17. April 1852. 
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium. 
von Bertrab. 
  
  
XXVI. Ministerial--Bekanntmachung. 
Nachdem die Königlich Bayersche Staatsregierung in Folge der veränderten 
Gestaltung des Handelsverkehrs der Stadt Donauwörth sich veranlaßt gesunden, 
daselbst ein Hauptzollamt im Innern mit Niederlage und den vollen zollordnungs- 
maͤßigen Abfertigungsbefugnissen zu errichten, welches am 15. des laufenden Monats 
seine Functionen begonnen hat; so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Rudolstadt, den 20. April 1852. 
Fürstl. Schw. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwart. r- 
 
	        
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