152 1853.
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt und seine Majestat der
König der Belgier haben für zweckmäßig crachtet, einen Pertrag wegen gegenseitiger Aus-
lieferung der Verbrecher abzuschließen und haben zu dem Ende mit Vollmachten versehen:
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Nudolstadt: den Herrn Wilhelm
von Eisendecher Dr. jur. Staaksralh, Gesandten und bevollmächtigten Minister für Olden-
burg, Anhalt und Schwarzburg bei der hohen deutschen Bundesversammlung, Großkreuz,
Comthur und Nitter mehrerer Orden;
Seine Majestät der König der Belgier den Herrn Noger Helmann von Grimberghe,
Ihren Legations-Secretair und Geschäftsträger ucl imtcrim bei dem Durchlauchtigsten
Deuischen Bunde, bei den Königlichen Höfen von Bayern und Würlkemberg, den Grog-
hergoglichen Höfen von Vaden und Hessen, bei dem Kurkürstlich Hessischen und dem Her-
zoglich Nassauischen Hose und der freien Stadt Frankfurt;
woelche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgetheilt und in guter und gehöriger Form
befunden haben, über folgende Artikel übereingekommen sind:
Art. 1.
Die Negierungen von Belhien und Schwarzburg-Rudolstadt verpflichten sich gegenseitig
die Individuen auszuliefern, welche aus Belgien nach dem Fürstenthume Schwarzburg-
Audolstadt, oder aus dem Fürstenthume Schwarzburg-Nudolstadt nach Velgien geflüchtet
sind und wegen eines der nachstehend aufgezählten Verbrechen oder Vergehen von den Ge-
richten desjenigen Landes, in welchem die That begangen ist, in Anklagestand gesetzt oder
verurtheilt sind, vorausgesetzt, daß diese Individuen nicht Unterthanen des Staakes sind,
dessen Regierung um ihre Auslieferung ersucht wird.
Diese Verbrechen und Vergehen sind:
1) Mord, Vergiftung, Verwandtenmord, Kindesmord, Todtschlag, Nothzucht;
2) Brandstiftung;
3) Urkundenfälschung mit Inbegriff der Nachbildung von Bankbillets und Staakspapieren;
4) MRünzfälschung;
5) falsches Zeugniss;
6) Naub und Diebstahl, BVetrug, Erpressung, Meruntreuung und von öffentlichen Depo-
sitarien begangene Unterschlagung;
7) betrügerischer Bankero#t;