1853. 109
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
efünpehutes Stüch vom Jahre 1853.
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AM. XXXIV. Bekauntmachnung
des Fürstlichen Ministerinms, Abtheilung des Innern, vom 28. Juli 18583,
das dem Kaufmann Hugo Löwenberg zu Berlin guädigst ertheilte Patent auf
die Anwendung einer neu erfundenen Woll-Kämm-Maschine bekr.
Nachdem von Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht, Unserm gnädigsten Fürsten
und Herrn, dem Kaufmann Hugo Lôowenberg zu Berlin ein Patent auf die Einfüh-
rung einer neu erfundenen Woll-Kämm-Maschine für den Umfang des biesigen Für-
stenthums gnddigst ertheilt worden ist, so wird dasselbe andurch nachstehend zur all-
gemeinen Nachachtung bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 28. Juli 1853.
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abtheill, des Innern.
Fr. Leo.
Wir Friedrich Günther, von Gottes Gnaden, Fürst zu Schwarzöurg r.
thun hiermit kund und zu wissen, wie Wir Uns auf darum geschehenco Nachsuchen
bewogen gefunden haben, dem Kaufmann Hugo Löôwenberg zu Berlin duf eine
neu erfundene Woll, Kämm= Maschine in der durch Zeichnung und Beschrei-
bung nachgewiesenen Verbindung und ohne daß Jemand in der Benntung schon
bekannter Theile beschränkt sein soll, auf Fünf nach einander folgende Jahre vom
beutigen Tage an gerechnet, ein Privilegium zu ertheilen, dergestalt, daß im Be-
reiche Unsers Fürstenthums-Niemand ohne dessen Zustimmung berechtigt sein soll,
diese Maschine einzuführen und in Anwendung zu bringen. Ec wird jedoch hierbei
die Neuheit und Eigenthümlichkeit dieser Maschine im Sinne der nach der Bekannt-
machung Unseres vormaligen Geheimen-Raths-Collegiums vom 12. Apri 1813
Fürstl. Schw. Rudolst. Geseslamml. XIV.