1853.
Benennung der Gegenstände.
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in ( 5 4 für die Last von 1000 Viund Trag-
in sae für die k von 20 gollzent
nern Tragfähigkeit
Glas und Glaswaare#:
a) Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes .
b) weißeo u ungemustert, unge schliffen, un-
abgerieben, ungepreßt, oder nur mit abgrschliffe-
nen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster-
und Tafel Glasi in seiner naturlichen Farbe (grün, 3
halb und ganz weiß)
) gepreßteo, geschliffenes, abgeriebenes, geschnitte-
ne#, gemustertes weißes Glac; auch Behänge zu
Kronenleuchtern von Glas, Glacknöpfe, Glas-=
perlen und Glaoschmelzz geschliffenes Spiegel-
glac belegt oder unbelegt, wenn das Stuck nicht
t 2# Preußische oder en Wiener Quadrat=
Zo .. .
il) farbiges, bemaltes, vergeldetes, versilberteo, oder
it Pasten (Kamern) eingelegtes Glas ohne Un-
terschied der Formz Glaswaaren in Verbindung
mit Bein (mit Ausnahme von Elfenbein), Horn,
Klauen, Holz, lobgarem Leder, Papier und Pap-
Pe, Aladaster, Marmor, Speckstein, Gyps, un-
edlen, weder echt noch unccht vergoldeten oder
versilberten, noch mit Gold= oder Silber-Lack
überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neu-
silber oder Packfong); eingerahmte Spiegel, de.
ren Gla,tafeln nicht über 2# Preuhische oder
281 Wiener Quadrat- Joll das Stück messen;
Glaflüsse Ocher Edelsteine) ohne Fassung
e) Spitcgelglacz, geschliffenet, belegt oder unbelegt,
nn das Stück mehr als 2##8 Preußische oder
Wiener Quadrat-Zoll mißt, und zwar:
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