Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

136 1854. 
Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und Il ertheilt worden 
ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 2. Mai 1854. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth. der Finanzen. 
Th. Schwarg. 
r 
" A. Koch. 
XIL. Ministerial-Bekanntmachung, 
die Errichtung eines Nebenzollamtes erster Klasse in Rielasingen und die Ver- 
wandlung des bisherigen Nebenzollamtes erster Klasse in Neuenburg in ein 
Nebenzollamt zweiter Klasse betreffend, vom 11. Mai 1854. 
Nachdem nach einer Mittheilung des Großherzoglich Badischen Ministeriums der 
Finanzen wegen der in neuerer Zeit eingetretenen und fortwährend noch im Steigen be- 
griffenen Zunahme des Verkehrs mit der Schweitz über den Ort Rielasingen statt des 
bisher in diesem Orte bestehenden Nebenzollamtes zweiter Klasse ein Nebenzollamt 
erster Klasse errichtet und gleichzeitig in Folge der veränderten Verkehrsverhältnisse das 
bisherige Nebenzollamt erster Klasse in Neuenburg in ein Nebenzollamt zweiter Klasse 
verwandelt worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 11. Mai 1854. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth. der Finanzen. 
Th. Schwarp. r ½ 
4. Koch. 
.X XLI. Ministerial-Bekanntmachung, 
die von anderen Eisenbahnen auf die Main-Weser-Eisenbahn übergebenden 
Traneporte von übergangssteuerpflichtigen Gegenständen betreffend, 
vom 22. Mai 1854. 
Die Handel= und Gewerbetreibenden im Fürstenthum werden hiermit darauf auf. 
merksam gemacht, daß nach einer Mittheilung des Kurfürstlich Hessischen Finanz-Mini- 
 
	        
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