Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

  
  
  
  
1854. 179 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Vletzehnies Stück vam Jahre 1854. 
  
  
i XIVI. Ministerial. Bekanntmachung. 
Nachdem vor wenigen Tagen die Durchlauchtigste regierende Fürstin von dieser 
Welt abberufen worden, ist in lehtverslossener Nacht, kurz vor 12 Uhr, auch die 
Durchlauchtigste Fürstin Mutter, Frau Caroline Lonise, verwittwete Fürstin 
von Schwarzburg 2c. K., geborne Prinzessin von Hessen-Homburg, zu einem bessern 
Leben eingegangen. Der Durchlauchtigste Fürst, Unser gnädigst regierender Hert, 
lassen diesen neuen, das ganze Fürstliche Haus auf das Tiesste erschütternden Trauer- 
fall hiermit zur Kenntniß Ihrer getreuen Unterthanen bringen. 
Gleichzeitig wird Folgendes bestimmt: 
F. 1. 
Es wird hiermit bis auf Weiteres eine allgemeine Landestrauer angeordnet 
und es sind für dieselbe diejenigen Bestimmungen maßgebend, welche bei dem 
Ableben der Durchlauchtigsten regierenden Fürstin durch die Verordnung vom 12. 
d. M. (Ges.-Samml. Seite 133) getroffen sind. 
8. 2. 
Drei Wochen hindurch findet in allen Kirchen des Landes ein tägliches Trauer- 
läuten Mittags von 12—1 Uhr in 3 Absätzen statt. 
8. 3. 
Die betreffenden Fürstlichen Behörden und Beamten geistlichen und weltlichen 
Standes haben diese Anordnungen sofort zur Ausführung zu bringen. 
Rudolstadt, den 21. Juni 1854. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab 
  
Fürstl. Schw. Audolst. Gesetzlamml. XV. 
27 
Ausgegeben in Rudolstadt, den 24. Juni 1854. 
   
	        
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